Mehrbedarf bei Glutenfreier Ernährung beim Kindesunterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mehrbedarf bei Glutenfreier Ernährung beim Kindesunterhalt

Sehr geehrte Frau Bader, stimmt es, dass wenn ich ein Kind habe, das glutenfreie Ernährung benötigt, einen Mehrbedarf von seinem Kindesvater verlangen kann? und Gibt es dazu einen Gesetztestext, wo ich nachlesen kann, wie das berechnet wird? In der DDT wird nur beschrieben, dass die Verpflegung mit in den Grundsätzen geregelt ist, aber nicht wie bei einer Unverträglichkeit verfahren wird. Der Vater des Kindes lebt nicht mehr bei uns und für mich alleine ist dieser Mehraufwand sehr hoch. Vielen Dank für Ihre Rückantwort. Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest.

von De Erbse am 08.04.2020, 21:24



Antwort auf: Mehrbedarf bei Glutenfreier Ernährung beim Kindesunterhalt

Hallo, wenn Mehrbedarf besteht, muss er sich beteiligen. Als Massstab kann man den Mehrbedarf bei H IV nehmen - das sind 20 % Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2020



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