Frage: Mehrbedarf ALG I / ALG II ?!

Hallo, das Jobcenter zählt ab der 13. SSW einen bestimmten Prozentsatz des Regelsatzes an Mehrbedarf. Wie ist es denn nun, wenn jemand beim Arbeitsamt und nicht beim Jobcenter gemeldet ist ?! Beim Arbeitsamt muss man auch angeben, dass man schwanger ist. Aber zahlt auch das Arbeitsamt diesen Mehrbedarf ?! Bzw koennte man sich das Geld - auch wenn man beim Arbeitsamt ist und vom Jobcenter nichts bezahlt - RUECKWIRKEND holen ?! Vielen Dank

von Dbrh27 am 26.04.2018, 19:11



Antwort auf: Mehrbedarf ALG I / ALG II ?!

Hallo, wenn ich es richtig verstehe, erhalten Sie Arbeitslosengeld Arabisch eins. Da gibt es keinen Mehrbedarf, die Zahlungen richten sich nach Ihrem alten Verdienst. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2018



Antwort auf: Mehrbedarf ALG I / ALG II ?!

ALG I ist eine Versicherungsleistung, die sich an deinem vorherigen Gehalt orientiert. Hier gibt es keine Bedarfe oder Regelsätze, die sich aufgrund einer Schwangerschaft ändern könnten. Du bekommst weiter dein normales ALG I bis dieses offiziell beendet ist, oder der Mutterschutz beginnt. Sollte dein ALG I enden bevor der Mutterschutz beginnt, könntest du die Leistungen vom ALG II/Jobcenter in Anspruch nehmen, wenn es nötig ist.

von Dojii am 27.04.2018, 07:51



Antwort auf: Mehrbedarf ALG I / ALG II ?!

was hat man in der schwangerschaft, gerade am anfang an mehrbedarf? nur aus interesse...

von mellomania am 27.04.2018, 13:30



Antwort auf: Mehrbedarf ALG I / ALG II ?!

Umstandskleidung? Also ich konnte ab Kind drei ab der 12 Woche keine normalen Hosen an haben und die Blutuntersuchung beim Frauenarzt werden von der Kasse auch nicht mehr alle bezahlt. Vomex müssen auch viele Frauen gegen die Übelkeit nehmen ( hab ich auch zu gehört und nein drauf verzichten wäre keine Alternative gewesen) oder andere Mittel gegen Übelkeit ( agyrax zum Beispiel ). Also mir fällt schon einiges ein.

von misses-cat am 27.04.2018, 14:01



Antwort auf: Mehrbedarf ALG I / ALG II ?!

werden auch weiterhin gezahlt. Genau wie alle verschreibungspflichtigen Medikamente. Selbst wenn Eisenmangel besteht und deshalb hoch dosiert das eingenommen werden muss kann der Arzt das auf Rezept ausstellen. Auch Mittel gegen Übelkeit wenn das nicht mehr im normalen Rahmen ist. Umstandskleidung kann man auch gebraucht kaufen. Oft ist das auch gar nicht nötig, es langt die Sachen ein-zwei Nummern größer zu kaufen gerade am Anfang oder mittels extra Verlängerungen sich zu behelfen. Davon ab erstatten viele Krankenkassen inzwischen Dinge die eigentlich nicht nötig sind, die aber als sinnvoll erachtet werden wie zB der Toxoplasmosetest. Hat man beruflich entsprechende Risiken muss es eh der AG zahlen. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/projekt-igelaerger/schwangerschaftsvorsorge-was-zahlt-die-kasse-12593

von Felica am 27.04.2018, 17:13



Antwort auf: Mehrbedarf ALG I / ALG II ?!

Komisch ich müsste meine Eisenpräparate selber zahlen, weil mein Eisenwert zwar zu niedrig war aber nicht so niedrig das die Kasse dies bezahlt hätte. Trotzdem hätte ich von meiner Ärztin die Empfehlung Eisen extra zu nehmen.Meine letzte Schwangerschaft war im März 2017 zu Ende. Toxoplasmose wird auch nicht bezahlt, jedenfalls nicht bis März 2017( habe ich selber nie machen lassen, bin einfach von negativ ausgeangen). Zum Schluss, es waren einfach Beispiele wofür man schon früh den Mehrbedarf brauchen könnte.

von misses-cat am 27.04.2018, 20:15



Antwort auf: Mehrbedarf ALG I / ALG II ?!

naja, die Mütter die arbeiten gehn müssen die Sachen auch zahlen und bekommen wegen Schwangerschaft auch nicht mehr Gehalt. Nur weil man arbeitet heisst das nicht das man Geld ohne Ende hat ;-) aber naja da will ich nun keine Diskussion anstossen, es ist so wie es ist...

von littlestarling82 am 28.04.2018, 16:33