Frage: Mehraufwand

Liebe Frau Bader, liebe Mitlesende, obwohl es von Anfang an einen gerichtlichen Titel bezüglich Umgangsformalitäten( Zeiten festgelegt sowohl an den Wochenenden wie auch in den Ferien) hält sich der Kindsvater seit Jahren nicht mehr an diese Regelung: Sprich: er nimmt seinen Sohn anstatt alle zwei WE nur an alle 3 WE, in den Ferien überhaupt nicht. Somit habe ich einen finanziellen (und zeitlichen) Mehraufwand, was ordentlich reinhaut. Für 3 Wochen Ferienbetreuung bezahle ich um die 350,- Euro. Auf meine Nachfrage hin, ist der Vater nicht bereit, auch noch einen Cent dazu zu zahlen. Meine Frage daher an Sie: ist es wirklich so, dass ein Vater sich aus allem so einfach rausnehmen kann und an allem absolut unbeteiligt ist? Weder das Kind in den Ferien zu sich nehmen, noch an den Kosten beteiligen? Gibt es in diesem Falle vielleicht eine finanzielle 'Entschädigung' für die Mutter oder Erhöhung der Unterhaltskosten? VG Gaby

von gaby67 am 12.07.2016, 08:33



Antwort auf: Mehraufwand

Hallo, leider kann man dem Vater zu Umgangsrecht nicht zwingend. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2016