Hallo Frau Bader, darf der AG mir Mehrarbeit über meine 30 Std./Woche in der Elternzeit anordnen? Vertraglich sind die 30 Std./Woche vereinbart, über Mehrarbeit steht explizit nichts in meinem Vertrag ... Hat der AG dem AN eine Fürsorgepflicht um die MA zu unterbinden? BG Torsten
von Der-Knipser am 26.04.2012, 14:35