Mehrarbeit im individuellen Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mehrarbeit im individuellen Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich arbeite als Lehrerin an einer Gesamtschule und habe von meinem Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten, so dass ich 14 Stunden Unterricht geben darf. Demnächst steht ein Projekttag an, an dem ich dann 9 Stunden statt nur 3 (wie laut Stundenplan) anwesend wäre. Muss ich an dem Projekttag teilnehmen bzw. kann ich darauf bestehen, dass mir in der Woche andere Stunden erlassen werden? Viele Dank!

von KathaOB am 28.10.2016, 09:39



Antwort auf: Mehrarbeit im individuellen Beschäftigungsverbot

Hallo, der Frauenarzt hat doch eine ganz klare Grenze gesetzt. Die ist auch an Sondertagen einzuhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.10.2016



Antwort auf: Mehrarbeit im individuellen Beschäftigungsverbot

Solange das Beschäftigungsverbot gilt, ist bei 14 Std. in der Woche Schluß. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Im Übrigen gilt für Schwangere eine tägliche Höchstarbeitszeit von 8,5 Std.

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 09:47



Antwort auf: Mehrarbeit im individuellen Beschäftigungsverbot

Mit Stunden sind hier 45-Minuten-Einheiten gemeint ;-) Lehrer halt, so dass 9 Unterrichtsstunden noch keine 8,5 Zeitstunden abdecken.

von KathaOB am 28.10.2016, 18:51



Antwort auf: Mehrarbeit im individuellen Beschäftigungsverbot

Es gibt für verbeamtete schwangere Lehrerinnen eine Regelung, wie viele Unterrichtsstunden sie höchstens pro Tag geben dürfen. Diese Info müsste dein Dienstherr an dich ausgehändigt haben, oder du suchst selber danach. Das ist dann das was den 8,5 Std. Höchstarbeitszeit bei Angestellten nach MuSchG entspricht.

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 19:02



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