Frage: Mehr- oder Sonderbedarf?

Guten morgen, meine Tochter hat eine Dyskalkulie die in einem Fachinstitut diagnostiziert wurde. Nun möchte ich über das Jugendamt die Therapie finanzieren lassen, aber mein Ex-Mann verweigert mir die Unterschrift, damit ich die Finanzierung beantragen kann. Wenn ich die Kosten in Höhe von ca. 260,- mtl. jetzt auf mich nehme, weil ich keine andere Möglichkeit sehe und unsere Tochter eine Therapie benötigt, kann ich dann bei meinem Ex-Mann einen Anteil als Sonderbedarf oder Mehrbedarf geltend machen? Ich muß dringend was unternehmen, die Kleine - 9 Jahre - sackt immer mehr ab und hat auch schon psychische Probleme deswegen. Vielen Dank.

von Gabii am 04.11.2011, 07:25



Antwort auf: Mehr- oder Sonderbedarf?

Hallo, 1. Man kann versuchen, die Zustimmung gerichtl zu ersetzen 2. Es kann Sonderbedarf sein, wenn es med. notwendig ist, aber von der Kasse nicht bezahlt wird, die Kosten angemessen sind und die Mutter, wenn sie Einkommen hat, sich finan. beteiligt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2011



Antwort auf: Mehr- oder Sonderbedarf?

hab ich in einer älteren antwort von frau bader gefunden: www.famrb.de/informativ_abc_tabelle_internet.rtf

Mitglied inaktiv - 04.11.2011, 10:31



Antwort auf: Mehr- oder Sonderbedarf?

Ich weiss jetzt nicht genau was das für eine Krankheit ist, aber ich würde versuchen die Unterschrift ersetzen zu lassen vom Familiemgericht. Alles Gute für Euch !

Mitglied inaktiv - 04.11.2011, 11:23