Hallo. Bei mir ist es etwas kompliziert, also mein Sohn ist 2 Jahre. Ich habe eine Festeinstellung im Klinikum, da die mir kein Job passend zum Kindergarten geben konnten haben die mir folgendes vorgeschlagen: Ich soll die Elternzeit um ein Jahr verlängert, ein Freistellungsauftrag verfassen. Dies tat ich auch, und arbeite auf 450€ im ambulanten Dienst bis im Oktober 2016 (wo die Elternzeit endet) Frage 1: kann ich ohne bedenken im klinkum kündigen, wenn die mir weiterhin nix anbieten können was zu mir passt? Frage 2: was bzw wie läuft es ab wenn ich schwanger werden sollte ( was im neuen Jahr geplant ist) bzgl Mutterschutz / von wem erhalte ich das Geld. Da ich ein beschäftigungsverbot erhalte, wie beim ersten kind. Frage 3: Solange ich noch nicht schwanger bin wollte ich ( neben elternzeit und neben ambulanten Dienst) noch in eine Branche einsteigen ( Schmuck verkaufen, schmuckparty machen) darf ich das ohne weiteres oder brauche ich eine Erlaubnis vom klinkum, weil ich in elternzeit bin?
von ludmilaP am 15.12.2015, 21:37