Mann in Elternzeit, ich wieder schwanger - wie löse ich das mit Arbeitgeber?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mann in Elternzeit, ich wieder schwanger - wie löse ich das mit Arbeitgeber?

Hallo Frau Bader, meine Situation ist folgende: Meine Tochter ist am 18.09.09 auf die Welt gekommen. Das erste Jahr hab ich EZ genommen, seit dem zweiten ist mein Mann in EZ. Jetzt bin ich wieder schwanger, das Kind kommt im Januar 2012. Mein Mann hätte ab 01.10.11 einen neuen Job sicher. Der vorherige - den er ja wieder aufnehmen könnte - war auf Montage, was er wegen Familie nicht mehr machen möchte. Unsere Tochter könnte ab September vormittags in die Kinderkrippe. Soll ich nun versuchen bis zum Mutterschutz im Dezember bei meinem Chef auf eine Teilzeitstelle umzustellen, um die Betreuung unserer Tochter zu gewährleisten (habe ja kein Anrecht darauf)? Oder soll ich besser ab Oktober für ein paar Montage wieder in Elternzeit (3.Jahr EZ) für meine Tochter gehen? Muss sich mein Chef darauf einlassen, hab ich ein Recht mir das 3.Jahr EZ so auszusuchen? Wie wirkt sich das jeweils auf das Elterngeld aus? Vielen Dank für ihr Mühen, Gruss Claudia

Mitglied inaktiv - 08.06.2011, 11:43



Antwort auf: Mann in Elternzeit, ich wieder schwanger - wie löse ich das mit Arbeitgeber?

Hallo, verstehe die Frage nicht so ganz. geht es um die Zeit Sept. - Dez.? liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2011



Antwort auf: Mann in Elternzeit, ich wieder schwanger - wie löse ich das mit Arbeitgeber?

Ja, genau. Mein Mann ist ja ab Oktober wieder Vollzeit berufstätig und meine Tochter nur vormittags in der Krippe. Mein Arbeitsvertrag läuft auf Vollzeit. Muss mein AG mich auf Teilzeit umstellen lassen, mit der Begründung, das meine Tochter nachmittags unbeaufsichtigt wäre? Dann würde ich auch Mutterschaftsgeld und Elterngeld über die letzten 12 Gehälter bekommen!? Oder soll/darf ich statt dessen ab ihrem 2. Geburtstag im September das 3.Jahr EZ beginnen? Habe ich dazu ein Recht gegenüber meinem AG, da ich ja eigentlich nur das 1.Jahr EZ beantragt habe und das 2. von meinem Mann genutzt wurde? Dann bekomme ich kein Mutterschaftsgeld und weniger Elterngeld, oder wie berechnet sich das? Danke für die Antwort auf meine vielen Fragen Claudia

Mitglied inaktiv - 09.06.2011, 14:48



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