Hallo, Mein Mann beantragt auch 2 Monate Elternzeit. Nun ist es so das er in einem Hauptjob tätig ist und zusätzlich einen Minijob hat damit wir mehr Geld in der Familiekasse haben. Nun haben wir uns gefragt ob wir zur Berechnung des Elterngeldes nur den Hauptjob angeben können oder auch beide?
von JinnyBambini am 12.02.2016, 11:48