Hallo Frau Bader, mein Mann ist seit 1 1/2 Jahren arbeitslos und hat jetzt die Aufforderung bekommen, ab 01.10. für zwei Monate an einem Lehrgang teilzunehmen. In dieser Zeit wird aber unser Baby kommen, ich bin jetzt 36.Woche, und wir haben schon einen kleinen Sohn unter drei Jahren. Ich hörte, es soll auch so etwas wie Urlaub für Arbeitslose geben? Ist das richtig, welche Rechtsgrundlagen gibt es, damit mein Mann unseren Sohn betreuen kann? Wie lange wäre denn dieser "Urlaub", oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Jemand anderen, der unseren Sohn betreuen könnte, haben wir nicht. Vielen Dank im Voraus! C.Clausen
Mitglied inaktiv - 27.09.2003, 10:11