Mangelberechnung und Nichterreichung des Unterhaltsmindestsatzes...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mangelberechnung und Nichterreichung des Unterhaltsmindestsatzes...

Hallo, ein geschiedener Mann zahlt an Kinder aus erster Ehe Unterhalt. Er heiratet wieder, bekommt mit seiner zweiten Ehefrau "neue" Kinder. Da das Einkommen für alle Kinder nicht ausreicht, wird eine Mangelberechnung vorgenommen. Der Anteil, der für jedes Kind somit als Unterhalt verbleibt, liegt unter den Mindest-/ bzw. Regelsätzen von nun EUR 199,- für Kinder von 0-5 Jahren, und bei älteren Kindern dementsprechend höher. Meine Frage: Kann die zweite Ehefrau auch eine Art "Beihilfe" für Ihre Kinder beantragen, damit Ihre Kinder auch den Unterhalts-Mindestsatz (EUR 199,- pro Kind von 0-5 Jahren) zu erreichen, obwohl sie und die Kinder mit dem Unterhaltspflichtigen zusammmenleben, oder muß sie mit dem Betrag auskommen, der sich aus der Mangelberechnung ergibt, der aber unter den sogenannten Mindestsätzen liegt? Welche Stelle wäre dafür zuständig? LG, Nane

Mitglied inaktiv - 02.07.2003, 09:07



Antwort auf: Mangelberechnung und Nichterreichung des Unterhaltsmindestsatzes...

Hallo, nicht das ich wüßte. Wenn überhaupt dann nur allgemein Sozialhilfe. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.07.2003