mal wieder: Elternzeit Papa - Kündigungsschutz ???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: mal wieder: Elternzeit Papa - Kündigungsschutz ???

Hallo, je mehr ich hier und an anderen Stellen im I-net lese, um so verwirrter werde ich leider ;-) ... vielleicht kann mich ja noch mal jemand aufklären. Situation: Mein Mann arbeitet in einer Firma als einziger Angestellter (- also nur er & der Chef)und möchte zwei Monate zuhause bleiben, also Elternzeit nehmen. *** Genießt er überhaupt einen Kündigungsschutz, wenn er die zwei Monate Elternzeit "durchdrückt" (also nimmt, obwohl davon auszugehen ist, daß der Chef das nicht gutheißt) ??? *** Wenn ja: beginnt dieser Schutz ja 8 Wo. vorher ? und endet wann genau ? *** Wenn ja: Kann der Chef z.B. unmittelbar nach Ende der Elternzeit eine Kündigung zu welchem Termin fristgerecht aussprechen ? Wie es im Vertrag vereinbart wurde ? Also 6 Wo. zum Quartalsende ? Und mit welcher Begründung dann ? *** Habe ich das jetzt richtig verstanden, daß sein Chef ihm GENERELL (also zu jedem Zeitpunkt) ohne einen Grund FRISTGERECHT kündigen könnte, weil der Betrieb keine 5 Angestellten hat ? (Sprich, er sitzt permanent auf dem heißen Stuhl ?) Wäre toll, wenn jemand Licht in's Dunkel bringen könnte ... Danke & noch einen schönen Sonntagabend :-)

Mitglied inaktiv - 11.03.2007, 18:22



Antwort auf: mal wieder: Elternzeit Papa - Kündigungsschutz ???

Hallo, er kann 7 Wo. vorher EZ beantragen u hat dann besonderen Kü-Schutz bis zum Ende der EZ.Da das KSchG nicht gilt, kann der AG direkt am 1. Arbeitstag kündigen, mit den vertragl./ gesetzl. Fristen. Das kann er danach/ davor auch immer - also "heißer Stuhl" Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2007



Antwort auf: mal wieder: Elternzeit Papa - Kündigungsschutz ???

Ich versuch mal den Wust tzu ordnen :-) OK, also los: Die EZ muß spätestens 7 Wochen vor Antritt mitgeteilt werden. Frühestens 8 Wochen vor Antritt beginnt der Kündigungsschutz. Es bleibt also ein Zeitfenster von 1 Woche. Am ersten Arbeitstag nach der EZ kann "ganz normal" gekündigt werden, so wie es im Arbeitsvertrag drinsteht und / oder Tarifverträge es zulassen. Davor leider neimand gefeit. Ich wüprde das Gespräch mit dem AG suchen, 2 Monaten sind doch gerade minimal mehr als ein Jahresurlaub. Er kommt einfach den Ideen / Aufforderungen unserer Familienministerin nach und will auch für die Familie Verantwortung übernehmen! Er könnte doch seinem AG TZ-Arbeit anbieten, so daß sein AG nicht ganz untergeht in dieser Zeit. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 12.03.2007, 13:40



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