Hallo,
je mehr ich hier und an anderen Stellen im I-net lese, um so verwirrter werde ich leider ;-) ... vielleicht kann mich ja noch mal jemand aufklären.
Situation: Mein Mann arbeitet in einer Firma als einziger Angestellter (- also nur er & der Chef)und möchte zwei Monate zuhause bleiben, also Elternzeit nehmen.
*** Genießt er überhaupt einen Kündigungsschutz, wenn er die zwei Monate Elternzeit "durchdrückt" (also nimmt, obwohl davon auszugehen ist, daß der Chef das nicht gutheißt) ???
*** Wenn ja: beginnt dieser Schutz ja 8 Wo. vorher ? und endet wann genau ?
*** Wenn ja: Kann der Chef z.B. unmittelbar nach Ende der Elternzeit eine Kündigung zu welchem Termin fristgerecht aussprechen ? Wie es im Vertrag vereinbart wurde ? Also 6 Wo. zum Quartalsende ? Und mit welcher Begründung
dann ?
*** Habe ich das jetzt richtig verstanden, daß sein Chef ihm GENERELL (also zu jedem Zeitpunkt) ohne einen Grund FRISTGERECHT kündigen könnte, weil der Betrieb keine 5 Angestellten hat ? (Sprich, er sitzt permanent auf dem heißen Stuhl ?)
Wäre toll, wenn jemand Licht in's Dunkel bringen könnte ...
Danke & noch einen schönen Sonntagabend :-)
Mitglied inaktiv - 11.03.2007, 18:22
Antwort auf:
mal wieder: Elternzeit Papa - Kündigungsschutz ???
Hallo,
er kann 7 Wo. vorher EZ beantragen u hat dann besonderen Kü-Schutz bis zum Ende der EZ.Da das KSchG nicht gilt, kann der AG direkt am 1. Arbeitstag kündigen, mit den vertragl./ gesetzl. Fristen. Das kann er danach/ davor auch immer - also "heißer Stuhl"
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2007
Antwort auf:
mal wieder: Elternzeit Papa - Kündigungsschutz ???
Ich versuch mal den Wust tzu ordnen :-)
OK, also los:
Die EZ muß spätestens 7 Wochen vor Antritt mitgeteilt werden. Frühestens 8 Wochen vor Antritt beginnt der Kündigungsschutz. Es bleibt also ein Zeitfenster von 1 Woche.
Am ersten Arbeitstag nach der EZ kann "ganz normal" gekündigt werden, so wie es im Arbeitsvertrag drinsteht und / oder Tarifverträge es zulassen.
Davor leider neimand gefeit.
Ich wüprde das Gespräch mit dem AG suchen, 2 Monaten sind doch gerade minimal mehr als ein Jahresurlaub. Er kommt einfach den Ideen / Aufforderungen unserer Familienministerin nach und will auch für die Familie Verantwortung übernehmen!
Er könnte doch seinem AG TZ-Arbeit anbieten, so daß sein AG nicht ganz untergeht in dieser Zeit.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 12.03.2007, 13:40