Sehr geehrte Frau Bader, ich komme gerade von der Feindiagnostik, wo man mir eine Plazenta praevia marginalis bestätigt hat. Ich bin in der 25. Woche. Die Ärztin riet, so wie meine Ärztin vor vier Wochen schon, zu körperlicher Schonung. Nun ist es so, dass ich selbstständig bin, eine sitzende aber anstrengende Tätigkeit, weil viel Termindruck, Stress etc. Seit ich weiß, dass ich mich nicht anstrengen darf, habe ich wenige Aufträge angenommen und werde ich versuchen, die Auftragslage weiter runterzufahren, das wird allerdings natürlich mit weiteren finanziellen Einbußen einhergehen. Ich würde daher gerne versuchen, dass das Amt 2018 zur Berechnung der Elterngeldbeträge heranzieht. Auch weil ich nach der Geburt gerne Teilzeit wieder arbeiten würde, immerhin weiß ich schon, dass das mit dem Elterngeld Plus möglich wäre. Ich vermute, dazu brauche ich eine Bestätigung meiner Ärztin, dass ich mich schwangerschaftsbedingt geschont habe? Was muss ich beachten, ist mein Vorhaben überhaupt möglich? Über Antwort wäre ich sehr dankbar.
von wowugi80 am 11.10.2019, 12:23