Frage: Mal wieder Elterngeld

Hallo, konnte aus den bisherigen beiträgen nicht richtig schlau werden daher ein paar fragen: 1. Mein 1. Sohn ist 07/2005 geboren, habe auch erziehungsgeld erhalten, mein 2. kind kommt 07/2007.Was ist geschwisterbonus?Bekomme ich dann mehr geld? 2. Arbeite im moment auf 400 € basis, wird dieser betrag beim elterngeld zugrunde gelegt oder spielt das gar keine rolle? 3. Darf ich nach dem mutterschutz weiter arbeiten oder wird das dann angerechnet?Beim erziehungsgeld durfte man ja eine geringfügige beschäftigung aufnehmen ohne anrechnung. 4. Wollte bis zur Geburt arbeiten und danach in mutterschutz gehen, bekomme ich weniger mutterschaftsgeld? Vielen dank für ihre antworten

Mitglied inaktiv - 10.01.2007, 12:30



Antwort auf: Mal wieder Elterngeld

Hallo, 1. Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. 2. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken 3. Es zählt dann die Differenz Vollzeit - Teilzeit 4. Verstehe ich nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2007



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