Ich befinde mich, seit 24.12.11, nach dem Mutterschutz, in Elternzeit (Geburt des Kindes 24.10.) für 1,5 J. und werde somit im ges. Jahr 2012 kein Arbeitsentgelt von meiner Firma erhalten. Nun habe ich aber mit der Februarabrechnung (wie immer) eine Bonuszahlung bekommen, die sich auf das vergangene erfolgreiche Geschäftsjahr bezieht. Von dieser wurden nun LAUT MÄRZREGEL (Zuordnung zum Vorjahr, da Auszahlung im ersten Quartal) neben der Lohnsteuer auch die Sozialversicherungsabgaben abgezogen. Ich meine, diese Regel dürfte NICHT zum Einsatz kommen und der Bonus sozialversicherungsbeitragsFREI sein, da ich ja kein Arbeitsentgelt in 2012 bisher und auch zukünftig nicht bezogen habe/beziehen werde und auch somit die Beitragsbemessungsgrenze zur KV nicht überschritten werden kann, was ja auch Bedingung ist. Können Sie meine Meinung bitte bestätigen oder ist der Arbeitgeber im Recht?
von pegsch am 28.02.2012, 18:47