Ich habe vor der Geburt meines Sohnes zwei Jahre Elternzeit beantragt, mit der Option nach einem Jahr Teilzeit während der Elternzeit zu arbeiten. Das erst Jahr endet nun im März. Ab April beabsichtige ich 19,5 Wochenstunden zu arbeiten. Ab 01.01.2014 will ich dann auf 23 Stunden erhöhen. Das soll dann bis 30.12.2014 so sein. Ab 2015 soll dann auf 70 oder 80%erhöht werden. Mein AG hat mir nun empfohlen bereits jetzt das dritte Elternzeitjahr zu beantragen und an die beiden bereits beantragten Jahre zu "hängen". Macht das Sinn? Welche Vor- und Nachteile habe ich dadurch?
von annilenk am 03.02.2013, 18:53