Frage: MUTTERPASS

HALLO,BIN ICH EIGENTLICH VERPLICHTET MEINEN MUTTERPASS IN DER ARBEIT ABZUGEBEN ODER HERZUZEIGEN?WENN ICH IHN ZEIGEN MUSS DANN SIEHT MEIN ARBEITGEBER NÄMLICH AUF WAS FÜR EIN DATUM ER AUSGESTELLT IST UND ICH KÖNNTE DANN IN SCHWIERIGKEITEN GERATEN.ALSO WAS DARF ICH ODER WAS SOLL ICH MACHEN?KANN ICH DEN PASS EIGENTLICH AM ANFANG VERWEIGERN ANZUNEHMEN?

Mitglied inaktiv - 17.10.2000, 18:43



Antwort auf: MUTTERPASS

Liebe Leni, der AG kann eine Bescheinigung vom FA verlangen, die Kosten für die Bescheinigung trägt er selbst. Sie müssen nicht den Pass vorzeigen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2000