Muss (!!) ich meinem AG eine Schwangerschaft mitteilen? Wenn ja - bis wann?
Mein nächstes Kind wird in der EZ des vorherigen Kindes geboren werden, deshalb würde niemand etwas von der SS merken wenn ich es nicht schriftlich mitteile.
Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 21:14
Antwort auf:
MUSS ich eine SS dem AG mitteilen?
Hallo,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.04.2010
Antwort auf:
MUSS ich eine SS dem AG mitteilen?
Hallo
Googel gibt das her : http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/160510-erneute-schwangerschaft-waehrend-elternzeit.html
Viel zu finden gibt es da leider nicht.
Habe aber auch gelesen, dass Du dann die 13 Euro von der Krankenkasse bekommst im Mutterschutz, den Arbeitgeberanteil aber nicht.
Ich persönlich würde es mitteilen, und dann auch die Bescheinigung für den Mutterschutz abgeben, sowei nach der Geburt die neue Elternzeit beantragen.
Mit dem Mitteilen kann man aber locker noch was warten, aber dann wissen sie woran sie sind.
Alles Gute
Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 22:13
Antwort auf:
MUSS ich eine SS dem AG mitteilen?
Warum willst Du es denn verschweigen? Ich sehe jetzt keine Vorteile für Dich...
Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 10:40