MELDUNG DER SCHWANGERSCHAFT BEIM ARBEITGEBER

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: MELDUNG DER SCHWANGERSCHAFT BEIM ARBEITGEBER

MUSS ICH MEINE SCHWANGERSCHAFT SOFORT BEIM ARBEITGEBER MELDEN?WAS IST WEN ICH SIE DIE ERSTEN 4MONATE VERSCHWEIGE,ES GEHT ABER NICHT UM DEN KÜNDIGUNGSSCHUTZ?

Mitglied inaktiv - 17.10.2000, 18:34



Antwort auf: MELDUNG DER SCHWANGERSCHAFT BEIM ARBEITGEBER

Liebe Leni, .. dann haben Sie auch keinen Mutterschutz am Arbeitsplatz. Laut Gesetz "sollen" Schwangere dem AG von der SS mitteilen, sobald sie ihnen bekannt ist. Wenn wegen Nichtanwendbarkeit der Schutzvorschriften Gefahr droht, trägt der AG keine Verantwotung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2000



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