Guten Tag,
Ich beziehe aktuell Elterngeld noch bis 27.9.19. Mein Vertrag beim alten Arbeitgeber endete befristet 12/18. Insgesammt war ich im September12 Monate nach Geburt zuhause mit ElterngeldBezug. Nun habe ich allerdings erst zum Januar 2020 einen Kitaplatz bekommen und fange bei meiner neuen Stelle zum 1.2.20 an. Gibt es denn irgendwelche Gelder die ich während dieser Lücke beanspruchen kann? Eigentlich habe ich keine Betreuung für meine Tochter darf mich somit wohl nicht arbeitssuchend melden. Bin dies ja auch nicht wiklich da ich ja nen neuen Job schon habe. Aber so muss ich 4 Monate ohne mein Einkommen auskommen, eben nur das von meinem Mann. Können Sie mir einen Rat geben wie ich in dieser Zeit zusätzliche Unterstützung bekommen kann?
Mit freundlichen Grüßen
von
tinimar
am 08.07.2019, 18:53
Antwort auf:
Lücke zwischen Elternzeit und Arbeitsbeginn.
Hallo,
je nach dem Verdienst Ihres Mannes eben soziale Leistunmgen wie Wohngeld oder ergänzendes H IV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2019
Antwort auf:
Lücke zwischen Elternzeit und Arbeitsbeginn.
nein. das müsstest du selber finanzieren. ob es geht, dass du zu EG plus wechselst die letzten monate, bis deine neue arbeit beginnt, dass du zumindest versichert bist weiß ich nicht. aber ansonsten ist dein mann für dich zuständig.
von
mellomania
am 08.07.2019, 19:10
Antwort auf:
Lücke zwischen Elternzeit und Arbeitsbeginn.
Je nachdem, wie viel dein Mann verdient, könntet ihr Anspruch auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag oder ggf. sogar auf Arbeitslosengeld 2 („Hartz IV“) haben.
von
Rotkehlchen
am 08.07.2019, 19:47
Antwort auf:
Lücke zwischen Elternzeit und Arbeitsbeginn.
Alternativ, da du einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag hast, nett aber bestimmt beim Amt auf diesen hinweisen.
von
Felica
am 08.07.2019, 21:18
Antwort auf:
Lücke zwischen Elternzeit und Arbeitsbeginn.
In Regionen mit unzureichend Betreuungsplätzen gibt es tatsächlich auch ohne Betreuungsplatz übergangsweise mal ALG II. Sprich, man kommt nicht in die Vermittlung...
Du hast ja schon einen neuen Job und da drückt der Bearbeiter durchaus mal ein Auge zu. Der Zeitraum ist ja überschaubar.
Ob Bedürftigkeit vorliegt, kann ich natürlich aus der Ferne ohne Fakten nicht beurteilen
BG
von
HeyDu!
am 08.07.2019, 21:47
Antwort auf:
Lücke zwischen Elternzeit und Arbeitsbeginn.
Ich möchte noch zu bedenken geben, dass die Krankenversicherung endet, wenn das letzte Elterngeld geflossen ist.
Mitglied inaktiv - 08.07.2019, 21:50