Frage: Lohnzahlung

Ich war vor bekannt werden der Schwangerschaft im 4-Schichtsystem tätig, d.h. Früh, Spät-,Nacht- und Sonntagsarbeit - jetzt nur noch Früh- und Spätschicht. Mein Arbeitgeber weigert sich mir den Durchschnittslohn zu zahlen. Er sagt, es wäre nicht vorgeschrieben die Zuschläge weiterhin im Lohn zu berücksichtigen. Ich habe ihn auf §11 Mutterschutzgesetz aufmerksam gemacht. Er bleibt bei seiner Meinung. Was kann ich tun? Ich habe jetzt ca. 200€ Einbußen.

Mitglied inaktiv - 11.05.2004, 21:40



Antwort auf: Lohnzahlung

Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2004



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