Hallo Frau Bader, Meine Situation ist folgende: ich bin noch bis Mitte April in 2-jähriger Elternzeit meiner Tochter. Elterngeld habe ich nur im 1.Jahr bezogen. Nun bin ich in der 12 SWS und wollte eigentlich unsere LSKl wechseln von jetzt 4/4 auf 3/5, um das Elterngeld für Kind Nr2 zu erhöhen. Nun habe ich gelesen, dass man die LSKl 7 Monate vor Geburt des Kindes gewechselt haben muss, damit das noch gilt für die Berechnung des Elterngeldes. Nun meine Fragen dazu: 1. Was passiert denn, wenn ich trotzdem wechsel? Berechnen die dann das elterngeld so, als wären wir 4/4 geblieben? Entgeht mir dadurch im Zweifel Geld? Gibts Strafen? 2. Kann ich nicht begründen, dass wir wechseln auf Grund der Tatsache, dass ich im April wieder arbeiten gehe? Akzeptieren die dann für die Berechnung des Elterngeldes den Wechsel? 3. Die LSKl sind doch eigentlich mittlerweile elektronisch. Muss ich trotzdem bei meinem AG die Karte anfordern um Wechseln zu können oder kann ich auch so Beim Finanzamt vorbeigehen und den Wechsel beantragen? Vielen Dank!
von monne am 18.03.2014, 08:51