In der Presse wurde empfohlen das man die Steuerklasse wechseln sollte wenn mann demnächt Elterngeld Bezieht. Wir haben dann voriges Jahr die Steuerklasse 5 / 3 umgewandelt in 4/4. Jetzt bin ich im Mutterschutz und die Verwaltung ruft an das es nicht rechtens ist die Steuerklassen zu wechseln.Für das Elterngeld ja aber nicht für das Mutterschutzgeld. Es gibt eine Klausel das keiner in der Steuerklasse 5 bleiben muß aber das gilt nur für das Elterngeld nicht für das Mutterschutzgeld. Jetzt soll ich in der Mutterschutzgeldzeit auf die Lohnsteuerklasse 5 wieder gehen aber mwein Mann soll auf der 3 weiterlaufen Ist das rechtens?
Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 20:14