Sehr geehrte Frau Bader!
Was kann man im Fall des Verlustes der Lohnsteuerkarte vom Vorjahr machen?
Durch unsere Tochter , die mit einem schweren komplexen Herzfehler zur Welt kam, haben wir durch den Schwerbehindertenausweis einen Freibetrag auf der Karte. Durch einen schweren Unfall blieb die Lohnsteuererklärung liegen, und nun ist die Karte unauffindbar. Gibt es möglichkeiten Ersatz zu bekommen?Das Rathaus hat verneint.
Vielen Dank im Vorraus,
mfG Nina
Mitglied inaktiv - 03.07.2002, 09:29
Antwort auf:
Lohnsteuerkarte verschwunden
Liebe Nina,
die sind ja spassig.
Anstelle von verlorengegangenen, unbrauchbar gewordenen oder zerstörten Lohnsteuerkarten hat die Gemeinde auf Antrag Ersatzlohnsteuerkarten auszustellen, die sie auch als solche zu bezeichnen hat. Für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte kann sie eine Gebühr bis zu 10,-- DM erheben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2002
Antwort auf:
Lohnsteuerkarte verschwunden
Liebe Nina!
Ich vermute, das Problem liegt darin, dass ja sämtliche Eintragungen des Arbeitgebers damit ja auch verloren gegangen sind, stimmt's?
Ich denke aber, dass der Arbeitgeber diese Eintragungen nochmals in der auszustellenden Ersatzlohnsteuerkarte durchführen kann.
Liebe Grüße
Andrea
Mitglied inaktiv - 06.07.2002, 20:47
Antwort auf:
Lohnsteuerkarte verschwunden
Du brauchst Dir für das Vorjahr keine Ersatz-Lohnsteuerkarte austellen zu lassen. Bitte Deinen Arbeitgeber einfach um eine Besondere Lohnsteuerbescheinigung. Das Original hatte er ja vorliegen. Darauf sind dann alle nötigen Angaben enthalten.
Gruß Lillith
Mitglied inaktiv - 07.07.2002, 11:16