Frage: Lohnkürzung

Hallo Frau Bader , es geht um folgendes. Ich habe bis zum Mutterschutz (22.07.2018) gearbeitet. Mein brutto Lohn beträgt 1800 Euro laut Vertrag,den ich auch immer bekommen habe bis zum 1.08.2018. da hat man mir einfach so 600 Euro Brutto entzogen und da steht auf der Abrechnung etwas vom „Unterbrechung 22.07 Mutterschutz“. Ist das erlaubt? Dürfen die mir einfach mein Lohn kürzen weil ich im Mutterschutz bin?

von c.no am 09.08.2018, 00:29



Antwort auf: Lohnkürzung

Hallo, klar. Sie bekommen aber von der KK täglich 13 € und die Differenz zum nornmalen Lohn vom AG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2018



Antwort auf: Lohnkürzung

Du bekommst im Mutterschutz normalerweise 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse (wenn du einen Anspruch darauf hast). Der Arbeitgeber muss dann soweit aufstocken, dass du auf dein altes durchschnittliches Netto(!)gehalt kommst. Er muss also etwa 400 EUR netto weniger zahlen pro Monat. Von daher ist es schon korrekt, dass du vom Arbeitgeber weniger bekommst.

von Dojii am 09.08.2018, 07:52



Antwort auf: Lohnkürzung

Du bekommst vom 1.07-21.07 normales Gehalt, also anteilig von den 1800. Vom 22.07 bis zum Ende des Mutterschutzes dann aber kein Gehalt sondern Mutterschaftsgeld. Das kann der AG mit dem normalen Gehalt gleich zusammen überweisen. Muss er aber nicht. Er kann auch sagen er überweist es extra oder erst nach Ende des Mutterschutzes. Gekürzt wird der AG-Anteil außerdem um die bis zu 13 € die die KK überweist. Die überweisen auch nicht monatsweise sondern eine Zahlung vor Geburt und eine nach Geburt. Grob überschlagen passen de 1200 mit dem anteiligem Gehalt überein. Frage also einfach nett beim AG nach wie er es handhabt. Dann weist du mehr.

von Felica am 09.08.2018, 16:53