Lohnkürzung bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnkürzung bei Beschäftigungsverbot

Guten Abend Frau Bader, ich bin in der 30. SSW und habe seit dem 01.02.2013 ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt erhalten. Nun kam meine "neue" Gehaltsabrechnung (beschäftigt in einer Zeitarbeit). Ich musste feststellen, dass mein Lohn ohne den Branchenzuschlag gezahlt wurde. Daraufhin rief ich meine Zeitarbeit an, diese meinte das es normal sei, weil mein Einsatz am 31.1.2013 in der Firma beendet wurde und die Zeitarbeit keine neue Arbeitsstätte für mich finden konnte ohne Infektionsgefahr (daher das Verbot). Die zahlen dann nur den Branchenzuschlag je nach Einsatzfirma. Ist das rechtlich korrekt? Ich bekomme nun meinen normal Stundenlohn ohne den Branchenzuschlag und ohne die Fahrtkosten (verständlich, da ich nirgendswo hin fahre). Ich hoffe Sie können mir da helfen. Vielen Dank Ivory19

von ivory19 am 10.04.2013, 19:37



Antwort auf: Lohnkürzung bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen ein Beschäftigungsverbot das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekämen. Leider kann ich aus Ihrem Posting nicht erkennen, wie sich ohne Beschäftigungsverbot die Lage darstellen würde. Das ist entscheidend. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2013



Antwort auf: Lohnkürzung bei Beschäftigungsverbot

Hallo, ich war auch bei einer Zeitarbeitsfima beschäftigt als ich Schwangerwurde. Und ich bekam sofort nach bekannt gabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot! Das war in der 8 Woche. Die erste Gehalstabrechnung hat mich dann auch geschockt! Habe dann viel gegoogelt und da die passenden Sachen zu gefunden. Hatte dann meine AG direkt angeschrieben. Die mussten mir die 400 Euro nachzahlen und jeden monat bis zum Muterschutz meinen vollen Lohn zahlen! Sogar mit Nachtschichtzulage und prämie! Von denen kam dann son Brief, so in der art"Ups, ist ein fehler passiert!" Ne ist klar! Die versuchen es erstmal schön. Mit uns kann man es ja machen. Da ich aber Rechtschutzversichert bin hatten wir uns auch noch vorher Rat vom Anwalt geholt! Lass dir das nicht gefallen. Hatte zu meiner Firma gesagt das ich auch woanders arbeiten würde, Büro oder so. Die meinten aber, "nö, beschäftigungsverbot ist Beschäftigungsverbot!" Und so war ich komplett zu Hause mit vollem Lohn!! Viele wissen das nämlich nicht und lassen es so laufen. Aber mach alles schriftlich!! Viel Glück und alles Gute

von Nicole30 am 10.04.2013, 22:36



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