sehr geehrte frau bader, ich bin während meines erziehungsurlaubs wieder schwanger geworden. mein 1. arbeitstag wäre der 18.11. und mein mutterschutz beginnt am 24.12. nun wird mich meine frauenärztin wegen meines schmerzenden ischias krankschreiben, da ich so ihrer meinung nach nicht als kosmetikerin arbeiten kann. meine krankenkasse (barmer) sagt, meine firma müsse lohnfortzahlung zahlen, da sie nur bei besch.verbot einspringt. wieviel prozent von welchem lohn wäre das? der letzte lohn wurde 09.98 gezahlt, befor ich mit meiner 1. tochter in den mutterschutz ging. und muß meine firma auch zum mutterschutzgeld zuzahlen, oder sind sie befreit weil ich im prinzip ja nicht arbeite? die werder wohl ordentlich mit den zähnen knirschen... vielen dank für ihre hilfe und liebe grüße, anke
Mitglied inaktiv - 26.10.2002, 18:59