Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein indiv. Bv (auf die Arbeitsstunden bezogen) und wenn alles klappt bekomme ich eine Schwangerenkur bewilligt. Wie ist das jetzt mit meinem Gehalt während der Kurzeit (es liegt ja keine krankschreibung vor sondern ein BV). Bekomme ich volles Gehalt weiter? Gilt auch in diesem Fall, das die Kur zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Urlaubstagen zählt, ich also keinen Urlaub dafür einreichen muss? Vielen Dank Renolade
von renolade am 18.01.2013, 08:23