Ich bin Ärztin und habe in der 9./10. SSW konzernintern meinen Arbeitsplatz gewechselt. Ich habe beim vorherigen AG bis zum Schluss 4-5 24-h-Bereitschaftsdienste pro Monat gemacht. Beim neuen AG habe ich 1 Dienst gemacht und wurde dann ab der 12.SSW aus den Diensten genommen. Nun bin ich seit der 15.SSW im BV. Habe ich lt. Gesetz Anspruch auf eine Dienstausgleichszahlung entsprechend dem Zeitraum, in dem ich beim vorherigen AG noch 4-5 Dienste gemacht habe? Falls ja, können Sie mir bitte entsprechende Paragraphen nennen? Vielen Dank
von Chleo am 09.02.2017, 11:43