Frage: Lohnfortzahlung im BV

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Frage bezüglich Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Seit 2010 bin ich in Vollzeit mit 40 Stunden als Erzieherin in einer Kita beschäftigt gewesen. Im Juli 2016 habe ich meine erste Tochter bekommen. Aufgrund der Schwangerschaft habe ich damals direkt ein BV bekommen mit voller Lohnfortzahlung. Nun ist meine Elternzeit beendet und ich bin in Arbeit zurück. Allerdings habe ich für 6 Monate Stunden reduziert. Dieser Vertrag besagt, dass ich nach Ablauf wieder in meinen alten Beschäftigungsrahmen zurückkehre. Nun haben wir den Wunsch nach einem weiteren Kind. Leider spielt das Finanzielle natürlich auch eine Rolle. Wenn ich nun erneut schwanger werde innerhalb dieser reduzierten Stunden oder kurz nach Wiederaufnahme der 40 Stunden und auch ein BV erhalte, welche Lohnfortzahlung kann ich dann erwarten? Vielen Dank im voraus

von Kuuuhl am 11.10.2017, 21:45



Antwort auf: Lohnfortzahlung im BV

Hallo, Sie bekommend en Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2017



Antwort auf: Lohnfortzahlung im BV

die die du ohne bv erhalten hättest. wenn du in der reduzierten zeit ein bv erhälst dann der reduzierte lohn, wenn du im vollzeitmodus ein bv bekommst, dann das. wie es mit der überschreitung aussieht von reduziert zu voll ob sich das aufs bv geld auswirkt weiß ich nicht

von mellomania am 11.10.2017, 22:08



Antwort auf: Lohnfortzahlung im BV

Du erhältst genau das, was du unschwanger auch erhalten würdest: 6 Monate lang reduziertes Gehalt, danach Vollzeit, vorausgesetzt, dass du auch Vollzeit zu Hause abkömmlich wärest und eine Kinderbetreuung hast!!

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 08:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Lohnfortzahlung

Liebe Frau Bader Ich bedanke mich für Ihre Antwort bezüglich der AU nach Elternzeit.Wollte nur noch wissen wie der Lohn weiterbezahlt wird nach der Elternzeit in AU. Wenn man z.B 1000€ vor Elternzeit netto hatte bekommt man das in der AU die 6 Wochen vom Arbeigeber oder weniger?Muss man noch was auf den Vertrag achten oder so,was wäre noch wicht...


Elterngeld, Lohnfortzahlung...

Hallo, meine Frau befindet sich zur Zeit für 2 Jahre in Elternzeit. Ab dem 12.5.22 muss sie wieder arbeiten. Wir planen jedoch erneut schwanger zu werden. Wenn meine Frau dann zum 12.5 schwanger sein sollte, muss sie ja theoretisch trotzdem wieder arbeiten gehen. Allerdings würde sie von Arbeitgeberseite ein Beschäftigungsverbot bekommen, da sie a...


Höhe der Lohnfortzahlung bei individuellem Beschäftigungsverbot

Hallo, ich bin gerade wirklich verzweifelt und unsicher… Seit 2017 arbeite ich neben meinem Hauptjob im Minijob auf Stundenbasis. Da ich immer die 450€ erreicht hatte war bei meiner 1. Schwangerschaft die Lohnfortzahlung mit 450€ klar geregelt. Ich hatte bei Kind 1 zunächst 36 Monate Elternzeit ab Geburt 08/2020 angegeben, diese dann aber nach 13 M...


Lohnfortzahlung bei 2 Grunderkrankungen

Hallo, Krankschreibung wegen Handgelenkverletzung: 31.10.2022 bis 20.11.2022 Krankschreibung wegen Mittelfußbruch: 21.11.2022 bis 31.12.2022 Mein Arbeitgeber sagt jetzt, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung auf 42 Tage begrenzt sei, auch wegen es sich unterschiedliche Erkrankungen/Verletzungen handelt. Die Lohnfortzahlung würde am 11.12.202...


Lohnfortzahlung Heimarbeit Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich arbeite nebenberuflich in Heimarbeit in der ich Einzelteile klebe. Im Falle eines Beschäftigungsverbot, erhalte ich dann auch eine Lohnfortzahlung oder da ich in Heimarbeit bin nicht? Danke im voraus


Lohnfortzahlung

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit ging bis zum 5.8.2023 ichbin bis zum 15.09.2023 krankgeschrieben und habe meine Kündigung auf ärztlichen Rat zum 15.9.2023 abgegeben, hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom 05.08 bis zum 15.09 ? Da mein Arbeitgeber bisher nichts gezahlt hat und sich auch nicht meldet. Liebe Grüße


Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot nach Krankheit

Wehrte Frau Bader, anfang April 2023 habe ich eine Krankschreibung durch meinen Hausarzt erhalten. Im Juli, als ich noch krankgeschrieben war, habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Da mein Krankenschein bis Ende Juli wirksam war, hat mir meine Frauenärztin, mit Ablauf des Krankenscheins, ab 01.08. ein individuelles Beschäftigungsverbot aus...


Lohnfortzahlung individuelles Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal...


Mutterschutz, Lohnfortzahlung

Guten Morgen Frau Bader  ich bin aktuell Schwanger und befinde mich in einem Arbeitsverhältnis, in einem 450 Euro Job. Meine Arbeitgeberin zahlt mir wegen eines Beschäftigungsverbot was ich aufgrund der Arbeitszeiten von ihr erhalten habe, eine Lohnfortzahlung in Höhe des Durchschnittlichen Einkommens der letzten 3 Monate. Diesen bekommt sie vo...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...