Lohnfortzahlung bei minijob wenn beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung bei minijob wenn beschäftigungsverbot?

Hallo seid März bin ich im beschäftigungsverbot welches bis zum Beginn des mutterschutzes greift.der mutterschutz begann am 21.mai. Ich arbeite auf 450€Basis werde aber stundenweise bezahlt sodass ich immer einen unterschiedlichen verdienst hatte . Für März wurden mir noch meine 4Urlaubstage aus dem letzten Jahr gezahlt. Aber ab April hab ich kein Geld mehr von meinem Arbeitgeber bekommen. Ich habe jedoch gehört dass mir trotz beschäftigungsverbot weiterhin Lohn zusteht. Jetzt wollte ich fragen ob das stimmt und was ich tun kann, um vielleicht für den Zeitraum April bis Mitte Mai noch mein Geld zu bekommen. Danke für die antworten

von Sarahgraff am 25.07.2017, 12:48



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei minijob wenn beschäftigungsverbot?

Hallo, Ja, er muss den Durchschnitt der letzten 3 Mo vor der Schweigepflicht zahlen. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.07.2017



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei minijob wenn beschäftigungsverbot?

Während dem Beschäftigungsverbot bekommst du das Entgelt, was du auch bekommen würdest wenn du arbeiten würdest. Bei schwankendem Entgelt bekommst du den Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft, Einmalzahlungen werden in die Durchschnittsberechnung jedoch nicht mit einbezogen. Der Arbeitgeber bekommt die Kosten (das Entgelt + AG-SV-Beiträge) von der Krankenkasse bzw. beim Minijob von der Knappschaft Bahn-See (=Minijobzentrale) zurückerstattet. Er hat somit also keine Kosten. Ich würde erstmal (nett) mit dem Arbeitgeber sprechen. Es kann ja auch ein Versehen oder Unwissenheit sein. Danach würde ich den Anspruch schriftlich geltend machen. Wie groß ist denn der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat, der helfen kann? Wenn das alles nichts bringt, bleibt nur der Gang zum Anwalt oder der Klageweg.

von chrissicat am 25.07.2017, 21:46



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei minijob wenn beschäftigungsverbot?

Für April hat er mir aber nix gezahlt, kann ich dagegen angehen sodass er mir das noch nach Zahlen muss? Ich muss dazu sagen mein arbeitsvertag ist nur bis 7.8.17 befristet und läuft somit bald aus

von Sarahgraff am 27.07.2017, 08:29



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