Lohnfortzahlung bei Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung bei Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot?

Liebe Frau Bader, ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Nach dem 1. Geburtstag meiner kleinen Tochter habe ich vor 3 Monaten wieder begonnen als Stewardess Teilzeit in der Elternzeit zu fliegen. Insgesamt habe ich 2 Jahre Elternzeit - also bis August 2012 - beantragt. Nun wünschen wir uns ein 2. Kind. Sobald ich schwanger wäre, würde ich jedoch berufsbedingt sofort wieder freigestellt. Würde ich dann - wie in der 1. Schwangerschaft - auch bis zur Geburt des 2. Kindes eine Lohnfortzahlung während meines Beschäftigungsverbotes erhalten? Oder spricht dagegen, dass ich mich ja immernoch in Elternzeit befinde, so dass ich bis zur Geburt des 2. Kindes unbezahlt zu Hause bleiben müsste? Leider habe ich hierzu noch nirgendwo eine Antwort gefunden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe!

Mitglied inaktiv - 05.12.2011, 22:02



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot?

Hallo, Sie bekommen weiter den Lohn der letzten 13 Wo. im Schnitt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.12.2011



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot?

Wow, toll! Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! :) Das freut mich aber :) Herzliche Grüße

Mitglied inaktiv - 06.12.2011, 09:27



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