Liebe Frau Bader, ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Nach dem 1. Geburtstag meiner kleinen Tochter habe ich vor 3 Monaten wieder begonnen als Stewardess Teilzeit in der Elternzeit zu fliegen. Insgesamt habe ich 2 Jahre Elternzeit - also bis August 2012 - beantragt. Nun wünschen wir uns ein 2. Kind. Sobald ich schwanger wäre, würde ich jedoch berufsbedingt sofort wieder freigestellt. Würde ich dann - wie in der 1. Schwangerschaft - auch bis zur Geburt des 2. Kindes eine Lohnfortzahlung während meines Beschäftigungsverbotes erhalten? Oder spricht dagegen, dass ich mich ja immernoch in Elternzeit befinde, so dass ich bis zur Geburt des 2. Kindes unbezahlt zu Hause bleiben müsste? Leider habe ich hierzu noch nirgendwo eine Antwort gefunden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe!
Mitglied inaktiv - 05.12.2011, 22:02