Hallo Frau Bader,
irgendwo habe ich mal gelesen, daß nach §BGB soundso Arbeitnehmer 5 Tage im Jahr Lohnfortzahlung bekommen bei Krankheit des Kindes.
Oder gilt da immer nur das was vertraglich vereinbart ist ? In meinem Vertrag steht zu diesem Thema überhaupt nichts ?
Danke schonmal,
Jenny
Mitglied inaktiv - 28.11.2000, 13:36
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Krankheit des Kindes
Liebe Jenni,
pro Ehepartner 10 Tage, alleinerziehende 20 Tage im Jahr, wenn das Kind unter 12 ist. Aber lt. Kommentar kann die KK da variieren. Fragen Sie mal nach deren Satzung!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.11.2000
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Krankheit des Kindes
ich dachte es gäbe unabhängig von der KK-Regelung einen Paragraphen zu dem Thema ?
Grüße, Jenny
Mitglied inaktiv - 28.11.2000, 16:58
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Krankheit des Kindes
Nein, aber in manchen Tarifverträgen gibt es spezielle Regelungen, wonach der AG ein paar Tage "übernimmt" (bei mir, Tarifvertrag Metall Süd, sind es 3 Tage).
Frag mal beim Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft.
Schöne Grüße,
Elisabeth.
Mitglied inaktiv - 29.11.2000, 09:15