Liebe Fr. Baden, Nach der Elternzeit meines Sohnes arbeite ich wieder seit 27.05.2015 in Teilzeit mit 60%. Nach einem Jahr in Teilzeit würde ich gerne wieder meine 100% Stelle in Anspruch nehmen und dann erneut versuchen schwanger zu werden. Wie würde ich mein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot weiter bekommen? Ist es immer so, dass das Gehalt der letzten 13 Wochen bzw. der letzten 3 Monate durchschnittlich berechnet wird? Je nach dem wie schnell ich schwanger werde, würde ja dann das Teilzeitgehalt mit einfließen? D.h. mein erstes Vollzeitgehalt bekäme ich ja dann erst Ende Juni. Über ihre Antwort freue ich mich sehr.
von hennibaby am 29.11.2015, 13:48