Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Liebe Fr. Baden, Nach der Elternzeit meines Sohnes arbeite ich wieder seit 27.05.2015 in Teilzeit mit 60%. Nach einem Jahr in Teilzeit würde ich gerne wieder meine 100% Stelle in Anspruch nehmen und dann erneut versuchen schwanger zu werden. Wie würde ich mein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot weiter bekommen? Ist es immer so, dass das Gehalt der letzten 13 Wochen bzw. der letzten 3 Monate durchschnittlich berechnet wird? Je nach dem wie schnell ich schwanger werde, würde ja dann das Teilzeitgehalt mit einfließen? D.h. mein erstes Vollzeitgehalt bekäme ich ja dann erst Ende Juni. Über ihre Antwort freue ich mich sehr.

von hennibaby am 29.11.2015, 13:48



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen ein Beschäftigungsverbot den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Eventuell auch den Teilzeitlohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.11.2015



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

So,wie Du es auch verdienen würdest. Das mit den 13 Wochen ist für diejenigen die schwankendes Gehalt haben oder Stundenlohn.

von Sternenschnuppe am 29.11.2015, 17:36



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