Hallo Frau Bader, ich habe schon seit Beginn meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Mein AG zahlt seit dem auch weiterhin meinen Lohn. Jedes Jahr im März steht jedoch eine Sonderzahlung in Höhe eines Monatsgehaltes an, welche sich nach dem Geschäftserfolg des Vorjahres richtet und vertraglich vereinbart ist. Das letzte Geschäftsjahr lief super und bisher gibt es keine Auskünfte darüber, dass wir Mitarbeiter diese Sonderzahlung nicht erhalten sollen. Steht mir diese Sonderzahlung trotz Beschäftigungsverbot auch zu ? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße Yvonne
Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 11:56