Frage: Lohnfortzahlung bei BV

Liebe Fr.Bader, ich habe ab dem 01.12.2011 einen Beschäftigungsverbot erhalten.Und nun habe ich am Kontoauszug gesehen das mein AG mir 95 euro zu wenig überwiesen hat.Ich habe mit der Steuerstelle gesprochen und Sie meinten zu mir,das kommt davon weil das Fahrgeld nicht mit berücksichtigt wurde. Meine Frage ist nun ob ich Anspruch darauf habe?Den es ist folgendes:Mein Bruttogehalt im Vertrag ist 1200 Euro,mein AG hat die Abrechnung wie gefolgt gemacht:1048 Bruttogehalt´+105 Fahrgeld=1156 und 44Euro habe ich als Tankgutschein jeden Monat erhalten.Die 44 Euro standen nicht auf der Abrechnung.Nun wurden mir nur 1048 Euro brutto abgerechnet.Jedoch steht in meinem Vertrag 1200 Euro und steht überhaupt nichts vom Fahrgeld.Ich habe mich damals(wo ich noch arbeitete) darauf nur eingelassen,(mündlich)weil es hieß es hat keiner Nachteile davon. Bitte helfen Sie mir. Vielen Dank im Voraus.

von mascha.ukr am 03.01.2012, 15:59



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei BV

Hallo, Sie hat ja keine Fahrtkosten im Falle des Beschäftigungsverbots. Nach § 14 MuSchG bekommt sie nicht auf den Zahlbetrag aufgestockt, sondern auf das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche "Arbeitsentgelt". Das ist hier kein Arbeitsentgelt. Ich gehe davon aus, dass eien Pauschalversteuerung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt, so dass dieser auch nicht das Brutto erhöht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2012



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei BV

hallo ich glaube fahr geld uns tankgutschein werden nicht weiter gezahlt,da du ja nicht fährst. ich schätze mal sie haben von den 1200 das tankgeld abgezogen,vielleicht bist du dadurch in eine andere berechnungsklasse gefallen,deshalb die 3 euro weniger.

von CKEL0410 am 03.01.2012, 19:52



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei BV

an CKL0410 Ich habe nicht 3 Euro weniger bekommen,sondern 95Euro netto weniger bekommen.Deshalb will ich ja wissen ob das so gerecht abgerechnet wurde,da ich eig.ein Durchschnittsgehalt der 3 Monaten bekommen muss und nicht weniger(soweit ich weiß)

von mascha.ukr am 04.01.2012, 15:13



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei BV

an Fr.Bader, ich habe nicht ganz verstanden,kann mein AG einfach das Brutto normal abrechnen wie es im Vertrag auch steht(1200)??? Den mein Ag kriegt das voll erstattet von den U2 verfahren. Und im Steuerbüro meinten Sie das der AG das eig. machen kann. oder soll ich einfach zu Rechtsanwalt gehen?? Bitte helfen sie mir nochmal. Vielen Dank

von mascha.ukr am 06.01.2012, 21:54



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