Liebe Fr.Bader,
ich habe ab dem 01.12.2011 einen Beschäftigungsverbot erhalten.Und nun habe ich am Kontoauszug gesehen das mein AG mir 95 euro zu wenig überwiesen hat.Ich habe mit der Steuerstelle gesprochen und Sie meinten zu mir,das kommt davon weil das Fahrgeld nicht mit berücksichtigt wurde.
Meine Frage ist nun ob ich Anspruch darauf habe?Den es ist folgendes:Mein Bruttogehalt im Vertrag ist 1200 Euro,mein AG hat die Abrechnung wie gefolgt gemacht:1048 Bruttogehalt´+105 Fahrgeld=1156 und 44Euro habe ich als Tankgutschein jeden Monat erhalten.Die 44 Euro standen nicht auf der Abrechnung.Nun wurden mir nur 1048 Euro brutto abgerechnet.Jedoch steht in meinem Vertrag 1200 Euro und steht überhaupt nichts vom Fahrgeld.Ich habe mich damals(wo ich noch arbeitete) darauf nur eingelassen,(mündlich)weil es hieß es hat keiner Nachteile davon.
Bitte helfen Sie mir.
Vielen Dank im Voraus.
von
mascha.ukr
am 03.01.2012, 15:59
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei BV
Hallo,
Sie hat ja keine Fahrtkosten im Falle des Beschäftigungsverbots.
Nach § 14 MuSchG bekommt sie nicht auf den Zahlbetrag aufgestockt, sondern auf das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche "Arbeitsentgelt". Das ist hier kein Arbeitsentgelt. Ich gehe davon aus, dass eien Pauschalversteuerung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt, so dass dieser auch nicht das Brutto erhöht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2012
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei BV
hallo
ich glaube fahr geld uns tankgutschein werden nicht weiter gezahlt,da du ja nicht fährst.
ich schätze mal sie haben von den 1200 das tankgeld abgezogen,vielleicht bist du dadurch in eine andere berechnungsklasse gefallen,deshalb die 3 euro weniger.
von
CKEL0410
am 03.01.2012, 19:52
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei BV
an CKL0410
Ich habe nicht 3 Euro weniger bekommen,sondern 95Euro netto weniger bekommen.Deshalb will ich ja wissen ob das so gerecht abgerechnet wurde,da ich eig.ein Durchschnittsgehalt der 3 Monaten bekommen muss und nicht weniger(soweit ich weiß)
von
mascha.ukr
am 04.01.2012, 15:13
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei BV
an Fr.Bader,
ich habe nicht ganz verstanden,kann mein AG einfach das Brutto normal abrechnen wie es im Vertrag auch steht(1200)???
Den mein Ag kriegt das voll erstattet von den U2 verfahren.
Und im Steuerbüro meinten Sie das der AG das eig. machen kann.
oder soll ich einfach zu Rechtsanwalt gehen??
Bitte helfen sie mir nochmal.
Vielen Dank
von
mascha.ukr
am 06.01.2012, 21:54