Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot wichtig!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot wichtig!

Hallo Fr. Bader, bin jetzt in der 25 SSW und bin in der 7 ssw. aufgrund meiner schwangerschaft gekündigt worden diese wurde jedoch wieder zurückgenommen als ich vor das Arbeitsgericht gehen wollte, meine Frauenärztin hat mir ein Arbeitsverot individuelles Arbeitsverbot wegen der ausgesprochen ich habe daraufhin auch immer bis diesen Monat mein Gehalt von meiner Arbeitgeberin bekommen und jetzt auf einmal nicht mehr, mein Rechtsanwalt wird wenn ich bis Ende dieser Woche immer noch kein Gehalt habe Klage einreichten. Jetzt meine Frage hat meine Arbeitgeberin überhaupt vor Gericht eine Chance ich gehe am 5. Nov. eh in Mutterschutz und bis dahin ist doch wahrscheinlich nicht mal etwas entschieden vor Gericht oder? Außerdem weiss ich jetzt nicht wie ich meine Fix kosten bezahlen soll kann ich mein Konto überziehen bzw. einen Kredit aufnehmen und muss das meine Arbeitgeberin dann übernehmen??? Bitte um Rat!!!

Mitglied inaktiv - 06.09.2004, 21:38



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot wichtig!

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich wegen dem Standesrecht nichts dazu sagen. Fragen Sie bitte Ihren RA. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2004



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