Zur Zeit bin ich in Elternzeit, aber bereits wieder schwanger. Bis zum Beginn der Schutzfrist 6 Wochen vor der Geburt müßte ich 5 Wochen arbeiten, möchte diese Zeit aber mit Urlaub überbrücken. Aktuell übe ich einen 400-EUR-Mini-Job bei meinem AG aus. In welcher Höhe steht mir Lohnfortzahlung (6 Wochen vor Geburt / 8 Wochen danach) zu?
Mitglied inaktiv - 05.03.2009, 20:22