Lohnfortzahlung, Kündigung, Beschäftigungsverbot, Nachtarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung, Kündigung, Beschäftigungsverbot, Nachtarbeit

Hallo, ganz viele Fragen auf einmal ich weiß bedanke mich jetzt schon mal für die Zeit :) Und zwar: 1. Ich bin in der 6 SSW, arbeite bei einem Bekleidungsgeschäft Montag bis Samstag, in unterschiedlichen Schichten Früh: von 9 bis 17.30 od. Spät: von 12 bis 20.30 Darf ich in Spätschicht weiterhin arbeiten? 2. Ich wurde am 20.06.2011 festeingestellt, der Vertrag ist auf ein Jahr befristet mit eine Probezeit von 6 Monaten. Von meiner Schwangerschaft habe ich erst am 2.07.2011 erfahren und heute meiem Arbeitgeber mitgeteilt. Darf er mich in der Probezeit kündigen? 3. Bevor ich festangestellt war habe ich in diesem Geschäft auf 400 euro gearbeitet und das seit 1.03.2011 bis 19.06.2011. Da ich jetzt einen Gehalt von 1200 Brutto bekomme weiß ich nicht was ich nach d. Beschäftigungsverbot bekommen würde (bzw. als Mutterschaftsgeld) Werde ich weitehin meinen Gehalt bekommen auch wenn ich nicht anwesend war? 4. Nach dem heutigen Gespräch mit meinem Arbeitgeber würde ich sofort darauf hingewissen das ich zum Arzt gehen sollte und das mit der Beschäftigungsverbot klären soll. Da die nicht bereit sind auf meine Bedürfnisse einzugehen. Da ich immer schwere Packete und Stapeln von Kleidung tragen muss habe ich nach einem Arbeitstag immer so starke schmerzen, die dann über die Nacht sich ziehen. Bin auch noch dazu immer auf den Beinen, kann mich nur in der Pause für 30 minuten hinsetzen. Ich würde ja gerne weiterhin arbeiten, wenn paar veränderungen getroffen werden. Da es ja nicht der fall sein wird meine Frage: Kann ich jetzt schon (6SSW) einen Beschäftigungsverbot bekommen? Hat mein Betrieb irgendwelche vorteile dadurch? Muss es mich nur Teilweise bezahlen oder voll? Ich danke tausend mal :)

Mitglied inaktiv - 11.07.2011, 19:14



Antwort auf: Lohnfortzahlung, Kündigung, Beschäftigungsverbot, Nachtarbeit

Hallo, 1. Bis 20.00 Uhr 2. Nein, der Vertrag läuft dann aus 3. Wenn Sie ein BV bekommen, ja 4. Warum sollten Sie ein BV bekommen? Ihr AG kann Sie doch bis 20.00 Uhr einsetzen. Anders nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen Sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2011



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