hallo, ich beziehe Übergangsgeld als lohnersatzleistung während einer Umschulung von der BG und möchte wissen ob die BG auch verpflichtet ist mir das Übergangsgeld bei einem Beschäftigungsverbot weiter zu zahlen? Die Uumschulung und das Übergangsgeld wurden mir gewährt, da ich durch meinen alten beruf berufsunfähig geworden bin. Die umschulung begann am 1.08.04 und wurde vom 23.04.07 bis zum 17.03.08 unterbrochen (Mutterschutz und Elternzeit.) Während der Unterbrechung erhielt ich 300 euro Elterngeld und Mutterschaftsgeld (6 wo vor und 8 wo nach der Entbindung) falls sie mir hier nicht weiterhelfen können,sagen sie mir doch bitte an welchen Fachanwalt ich mich dann wenden kann. Fachanwalt für Sozialrecht? Gruß pietruschkaja
Mitglied inaktiv - 04.06.2008, 21:57