Lohnerhöhung auch rückwirkend wenn man im Erziehungsjahr war und nun wieder arbeitet ????

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnerhöhung auch rückwirkend wenn man im Erziehungsjahr war und nun wieder arbeitet ????

Hallo Frau Bader, eine Frage habe ich noch, da ich jetzt ja am 12.01.04 nach 3 jähriger Babypause wieder arbeite werde, meine Frage daher. Wie ich schon sagte, mein Chef versetzt mich jetzt ja von der Büroetage in die Verkäuferetage, es steht ja in unserem Vertrag so drin, das man jederzeit gekündigt werden kann. Sie haben mir ja auch schon mitgeteilt, das mein Chef mir jetzt nicht weniger als vorher bezahlen darf. aber ... wie ist das ( fiel mir gerade ein) wir bekommen ja jedesjahr die gesetzlichen 2 oder 3 % lohnererhöhung die im tarif sind ausbezahlt. jetzt war ich ja 3 jahre zu hause und fange neu an. kann er meinen lohn neu festlegen, also den alten stand, wie ich aufgehört habe, oder bekomme ich auch für die 3 jahre erziehungszeit meine lohnerhöhung nachbezahlt, also erhöht sich mein lohn jetzt ???? ich danke ihnen schon mal für ihre mühe und auskunft liebe grüße katrin

Mitglied inaktiv - 08.01.2004, 13:07



Antwort auf: Lohnerhöhung auch rückwirkend wenn man im Erziehungsjahr war und nun wieder arbeitet ????

HAllo, je nach Tarifvertrag. Im Zweifel bekommen Sie es. Fragen Sie bei der Gewerkschaft nach. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2004



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