Frage: Lohnberechnung

Hallo Fr. Bader! Folgendes: Ich arbeite im öffentlichen Dienst, genauer im Rettungsdienst. Habe Anfang März 2006 meinen Entbindungstermin. Nun die Frage, wie wird das Gehalt berechnet? Soweit wie ich informiert bin, gibt es ein Durchschnittsgehalt von den letzten 3 Monaten vor der Schwangerschaft einschließlich den ganzen Zuschlägen ( Nacht, Feiertag, Sonntag etc.). Ab wann wird dieses Gehalt ausbezahlt? Eigentlich doch bereits ab den Monat, wo man als schwanger gilt, oder? Ich frage, weil ich nur eine Nachzahlung vom letzten Monat bekomm und nicht von den restlichen 5 Monaten, mit der Begründung, ich hätte durch die alten Zuschläge eh schon mehr verdient. Diese Zuschläge sind aber aus der Zeit, wo ich noch nicht wußte, das ich schwanger bin. Ich hoffe Sie verstehen meine Problematik. mfg SiHe02

Mitglied inaktiv - 10.11.2005, 16:45



Antwort auf: Lohnberechnung

Hallo, langsam, langsam. Sie werfen hier verschiedens durcheinander. Reden Sie vom normalen Mutterschutz oder von einem Beschäftigungsverbot? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2005



Antwort auf: Lohnberechnung

Hallo! Ähm... Eigentlich vom Beschäftigungsverbot, weil ich ja nicht mehr im Fahrdienst fahren darf. Ich bin jetzt im Innendienst bis zum Mutterschutz. mfg SiHe02

Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 13:20



Antwort auf: Lohnberechnung

Hallo ! Wenn Du keine Nachtschichten usw machst bekommst Du dafür auch keine Zuschläge mehr ! LG Andrea

Mitglied inaktiv - 12.11.2005, 08:09



Antwort auf: Lohnberechnung

Hallo Andrea! Ich seh das anders! Ich darf! keine mehr machen! Und werde durch die SS finanziell bestraft! Laut Mutterschutz bekomm ich aber den Durchschnitt von den ganzen Zulagen. mfg SiHe02

Mitglied inaktiv - 12.11.2005, 08:55