hallo, würd gern wissen, hab zwei wochen vor ende der erziehungszeit vom ersten kind ein zweites kind bekommen. steht mir dann neben dem mutterschaftsgeld von der krankenkasse auch noch ein teil vom lohnausgleich durch den arbeitgeber zu oder nicht, da ja sechs wochen von der mutterschutzfrist nicht mehr in die erziehungszeit des ersten kindes fallen
Mitglied inaktiv - 05.11.2008, 22:32