Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe am 01.02 nach meiner Elternzeit wieder in meinem alten Betrieb angefangen zu arbeiten. Nach einer Woch wurde ich leider krank und war auch bis Ende des Monats krank geschrieben.
Jetz habe ich auf meinen Lohnzettel nur die Tage stehen an denen ich auch gearbeitet haben. Bei Nachfrage bekam ich gesagt, dass der Chef das Recht hat, wenn man innerhalb des ersten Monats krank wird einen Lohnabzug durchzuführen.
Ich soll die Krankmeldung bei der Krankenkasse abgeben und die zahlen dann die Wochen. Stimmt das und wenn ja kann ich es einfach so abgeben oder muss ich etwas beantragen.
von
Momof2
am 27.02.2019, 12:47
Antwort auf:
Lohnabzug bei Krankheit im ersten Monat nach Elternzeit
Hallo,
der alte Vertrag lebt wieder auf? Dann darf er nicht kürzen. Nur bei neuen Verträgen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2019
Antwort auf:
Lohnabzug bei Krankheit im ersten Monat nach Elternzeit
Im Prinzip stimmt das - wenn ein Arbeitsvertrag neu begonnen wird und der AN innerhalb der ersten 4 Wochen erkrankt, springt die KK ein.
Wäre jetzt also die Frage, ob deine TZ-Arbeit während der EZ als neuer Vertrag sehen wird oder eben nicht.
von
cube
am 27.02.2019, 12:55
Antwort auf:
Lohnabzug bei Krankheit im ersten Monat nach Elternzeit
Ist dein alter Vertrag wieder gültig? Wenn ja, dann nein, der AG muss komplett zahlen.
Das mit den 4 Wochen gilt nur bei Erstverträgen.
von
Felica
am 27.02.2019, 14:04