Hallo
und zwar stehen meinem Verlobten noch über 1200 Euro Lohn offen.Mittlerweile ist er dort nicht mehr tätig.
Da er den Lohn nur Bar bekommen haben und wir keiner leih beweise haben das er es uns nicht gezahlt hat ausser eine Schuldannerkennung von 1200 Euro leider ohne unterschrieft.
Da wollte ich wissen ob wir ne Chance hätten das Geld gerichtl. einzuklagen und wo ich Gerichtskosten beihilfe bekomme/beantragen kann.
Vielen Dank im voraus!
Mitglied inaktiv - 12.11.2005, 20:32
Antwort auf:
Lohn
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise-hier geht es nur um Fragen r-u-b!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.11.2005
Antwort auf:
Lohn
Hallo! Zunächst brauchen Sie keine Gerichtskostenbeihilfe! Sie müssen zum Amtsgericht gehen (das was in Ihrer nähe ist) und da Bertugshilfe beantragen, d.h das der Stadt die Kostn für den Anwalt Ihrer Wahl übernehmen!Für den kompletten Fall, d.h alle Briefe und alles was dazu gehört müsst Ihr nicht mehr bezahlen! Um diese Bescheinigung zu bekommen müssen Sie Unterlagen übr Ihre Einkünfte und Ihre Ausgaben mitnehmen ( also Lohn oder Arbeitslosengeld,Kindergeld,Kontoauszge uns) das ist wichtig damit im Amtsgericht berechnet werden kann wie viel Ihnen zur Verfügung steht und ob Sie Anspruch auf Beratungsbeihlfe haben! Aber in Ihrem Fall bin ich davon überzeugt da Sie in Ihrer vorherigen E-mail gesagt haben das Sie Arbeitslosengeld beantragt haben!
Mit dieser Bescheinigng (diese bekommen sie sofort mit) gehen Sie zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und geben Sie ihm diese Bescheinigung, eventuell wird er Ihnen 10 Euro berechnen! Er wird Sie dann sicherlich beratenwas und wie zu tun ist!Ich vermute das er an den Gläubiger (den Ex Chef) einen Brief mit einer Zahlungsaufvorderung schicken! Da sie aber nichts in der Hand haben (keine Bewise das Ihnen das Geld zusteht) wird es wohl zu einem Gerichtsverfahren kommen! Wenn es soweit ist bekommen Sie von Ihrem Anwalt ein Vormular für die Gerichtskostenbeihilfe! Diese benötigen Sie halt nur wenn es zu einem Gerichsverfahren kommt!Der Rest ist mit der Beratungsbeihilfe abgedeckt! Ich glaube in Ihrem Fall wird Ihnen eine ratefreie Gerichtskostenbeihilfe gestatten, weil manchmal muss man einen ewissen Teil zurückzahlen wenn das gericht es für nötig hält! Ob Sie Erfolg haben werden hängt davon ab wie angagiert Ihr Anwalt und wie dreißt der Ex Chef ist.
Mit freundlichem Gruss Lena
Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 19:40
Antwort auf:
Lohn
Ersteinmal vielen Dank!!!
Ich denke es ist ein guter Anwalt den ich mir schon ausgesucht habe(Fachanwalt für Arbeitsrecht) wurde mir von einigen Leuten empfohlen.Sein Ex ist sehr Dreißt wobei wenn ich richtig weiss war er damals schonmal wegen Betrug im Knast.
Naja sie haben uns Mut gemacht wir werden es versuchen.DANKE
Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 20:43
Antwort auf:
Lohn
Das freut mich sehr das Sie nicht den Mut verloren haben und vor haben weiter zu kämpfen! Mir ist da estern abend noch eine Idee gekommen, schuldet der Ex Chef jemand anderem Geld? Z.B. noch einem Mitarbeiter? Oder kann jemand bezeugen dass Sie das Geld immer bar gekriegt haben? Das wäre sehr hilfreich für Ihren Anwalt! Viel Erfolg
Mitglied inaktiv - 15.11.2005, 09:39
Antwort auf:
Lohn
Ja Lena alle haben ihren Lohn Bar bekommen und es gibt 1-2 Leute die auch nix bekommen haben.
Mitglied inaktiv - 16.11.2005, 23:04
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Lohn
Hallo Flöckchen! Ich hoffe Sie haben etwas erreicht! Kennen Sie vielleicht den Steuerberater Ihres Freundes? Der könnte Ihnen auch helfen, weil er über die ganzen Sachen bescheid weiß. Ich habe gerade einen Fall gewonnen wo mir der Steuerberater meines Kunden sehr behilflich war, aber leider war der Fall etwas leichter als bei Ihnen. Sollten Sie Fragen haben schreiben Sie mir meine e-mail adresse ist GeishaX@web.de ich würde Ihnen gerne weiter helfen!
Mitglied inaktiv - 04.12.2005, 21:54