Frage: Lohn im Urlaub

Guten Tag Frau Bader, Folgendes: Meine Elternzeit endete am 21.4.19 (Elternzeit betrug 14 Monate) Ich hätte also am 21.4.19 wieder meinen Job antreten müssen. Da ich aber in der Elternzeit erneut schwanger wurde und nur 4 Wochen hätte arbeiten müssen bis ich wieder in Mutterschutz gehe würde mein Jahresurlaub dafür angerechnet. ET wäre 29.6.19 Da ich im sozialen Bereich arbeite Und laut meines Arbeitgebers Es seit Januar 2018 kein Beschäftigungsverbot mehr geben würde wurde mein Urlaub jetzt angerechnet (für 4 Wochen bevor ich in Mutterschutz gehe. Steht mir für ein Monat nicht das gleiche Gehalt zu was ich bis vor der Schwangerschaft erhalten habe? Mein Arbeitgeber hat mir nur etwas über 500 € überwiesen obwohl mir doch eigentlich Ein volles Gehalt zu stehen würde oder sehe ich das falsch? Ich habe. Ort der Schwangerschaft 40 Stunden im sozialen Dienst gearbeitet. Herzliche Grüße, Lisa

von Ginahenry am 28.05.2019, 11:37



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Hallo, haben Sie keine Abrechnung erhalten? Haben SIe noch genug Urlaubsansprüche gehabt? Dann müssten SIe den vollen Lohn erhalten (es sei denn, es war für nach der EZ eine TZ-Beschäftigung vereinbart) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2019



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Ein Blick in die Abrechnung würde da wahrscheinlich ganz schnell für Klarheit sorgen, wieviel Tage sind denn abgerechnet worden? Hattest du denn noch alten Urlaub (von vor der ersten Schwangerschaft)? Denn da du in 2019 nur anteiligen Urlaubsanspruch hast (nach dem Muschu gehst du ja wohl wieder in EZ), werden das wahrscheinlich keine 4 Wochen sein…..

von KielSprotte am 28.05.2019, 11:43



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Sicher, dass das nicht nur der Lohn vom 21.04.2019 bis 30.04.2019 ist? Quasi das Restgehalt für April. Und der Mai kommt erst noch?

von Dojii am 28.05.2019, 12:07



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Rechne mal selbst wie viele Arbeitstage du im Mai hattest wenn deine EZ erst am 21.04 geendet hat. Für Mai kommt sicherlich noch.

von Felica am 28.05.2019, 13:14



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Leider habe ich noch keine Lohnabrechnung so dass ich da einen Blick drauf werfen kann. Man ruft ja ungern bei der Hauptverwaltung an aber wenn es nicht anders geht müsste ich es machen. Auf dem Kontoauszug steht Bezüge 05.

von Ginahenry am 28.05.2019, 13:17



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Also den Jahresurlaub von 2018 und 2019 hätte ich noch.

von Ginahenry am 28.05.2019, 13:19



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Vergiss dann nicht die 13 EUR pro Tag von der Krankenkasse abzuziehen, die du im Mutterschutz bekommst. Der Arbeitgeber stockt im Mutterschutz nur auf, zahlt also nicht das volle Gehalt.

von Dojii am 28.05.2019, 13:26



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Aber ich wäre ja am 21.4 noch nicht im Mutterschutz gewesen sondern hätte ja quasi Koch 4 Wochen arbeiten müsse. Mein ET ist am 29.6 Jetzt befinde ich mich im Mutterschutz. Deswegen passt das iwie Überhaupt nicht mit den etwas über 500€.

von Ginahenry am 28.05.2019, 13:34



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Ich denke, da wirst du anrufen müssen und nachfragen bzw. um Zusendung der Abrechnung bitten, um dort nachzuschauen, was abgerechnet wurde. Darauf hast du ja ein Anrecht. Verstehe also nicht ganz, warum man da nicht gerne anruft. Kann doch auch sein, dass ihnen einfach mal ein Fehler unterlaufen ist und sie dankbar für den Hinweis sind? Ich denke nämlich auch, das es das Gehalt für den April ist. In der EZ wird aber der Urlaub gekürzt, du wirst also keinen vollen Jahresurlaub aus den Jahren mehr haben. Bzw. das kann ich mir nicht vorstellen. Und so könnte es meiner Meinung nach eben auch zu der geringen Überweisung kommen - wenn du nämlich nur noch x Tage Urlaub hattest bezahlt und der Rest unbezahlter, genehmigter Urlaub ist.

von cube am 28.05.2019, 13:42



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Für 2019 hast du doch praktisch gar keinen Urlaub. Von Anfang des Jahres an in EZ, da sind schon mal Jan-März gekürzt, und dann wieder EZ - da kann für 2019 doch kaum Urlaub vorhanden sein. Korrigiert mich bitte, wenn ich da einen Denkfehler habe!

von cube am 28.05.2019, 13:51



Antwort auf: Lohn im Urlaub

..und für 2018 eigentlich auch nur für Januar und Februar, wenn 14 Monate EZ genommen worden sind, die im April 2019 beendet waren.....ich würde sagen klassischer Fall von unbezahlten Urlaub....

von KielSprotte am 28.05.2019, 13:55



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Ich habe jetzt dort angerufen und sie wollen mir einen überblick zuschicken. Ich dachte das der Urlaub im Mutterschutz nicht verfällt so hatte es man mir gesagt oder liege ich da falsch? Meine Güte ist das alles kompliziert.

von Ginahenry am 28.05.2019, 14:01



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Ich denke nicht, dass da was verfallen ist, sondern das einfach nicht genug vorhanden ist! Max. für 2 Monate aus 2018 und dann für die Muschu-Zeit aus 2019 - das werden kaum 4 oder mehr Wochen sein. Rechne doch selber mal nach, du kennst deinen Grundanspruch doch am Besten!

von KielSprotte am 28.05.2019, 14:06



Antwort auf: Lohn im Urlaub

27 Tage im Jahr. Aber das passt doch dann auch nicht.

von Ginahenry am 28.05.2019, 14:22



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Was war vereinbart, VZ oder TZ? Und wie hoch war das Gehalt vorher? Müsste ja etwa 1500€ gewesen sein, wenn du im April nur knapp 1/3 der Zeit Urlaub hattest. Dann würden 500€ passen. Man bekommt ja meist rückwirkend Gehalt. Urlaubsanspruch hat man im Mutterschutz, aber für die EZ kann gekürzt werden.

von sternenfee75 am 28.05.2019, 16:01



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Pro Monat EZ werden also 2,25 Tage abgezogen. D.h. aus 2018 hast du für die 2 Monate, die du ganz normal gearbeitet hast noch 5 Tage übrig, aus 2019 nur 1 Monat (wenn überhaupt) und damit noch mal 2,25 Tage. Insgesamt also 7,25 Tage Urlaubsanspruch = 1 Woche und 2 Tage. Wenn du aber 4 Wochen Urlaub genommen hast, ist ja eben nur knapp über 1 Woche davon bezahlt. Und dann kommt es auch hin mit dem Gehalt. Auf deinerAbrechnung muss das ja aufgeführt sein. Kompliziert ist das eigentlich nicht. Pro Monat "nicht arbeiten wegen Schwangerschaft/EZ" werden eben 1/12 vom Jahresurlaub abgezogen. Ich nehme an, das war dir einfach nicht bewusst und dein AG hat dich nicht darauf hingewiesen, weil er eben dacht, das wäre dir klar.

von cube am 28.05.2019, 16:44



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Mutterschutz ist nicht Elternzeit. Du hast nur Urlaubs-Anspruch auf die Zeit des mutterschutzes. Also 6 Wochen vor Geburt und mindestens 8 Wochen nach Geburt. In der reinen Elternzeit dagegen ruht der Anspruch meistens. Für jeden Monat wo du rein in EZ bist kann der AG um 1/12tel kürzen.

von Felica am 28.05.2019, 16:52



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Ich arbeite Vollzeit sprich 40 Std. Woche

von Ginahenry am 28.05.2019, 17:21



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Nein leider wurde ich bzgl. Urlaub nicht aufgeklärt. Da liegt unser Arbeitgeber nicht soviel wert drauf. Wo ich Ihnen mitgeteilt habe dadurch schwanger bin und eigentlich am 21.4.19( lief auch die EZ aus)wieder meinen Dienst antreten sollte hieß es nur nur sie haben ja noch Urlaub den können sie nehmen. Dann bin ich davon ausgegangen das sie quasi 4 Wochen mein Gehalt zahlen weil ich ja meinen Urlaub genommen habe. Ich bin davon ausgegangen das mit der volle Urlaub noch zusteht sprich von 2018/2019. Ich hoffe das ich morgen die Lohnabrechnung habe damit man einen überblick hat.

von Ginahenry am 28.05.2019, 17:35



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Der Urlaub kann in EZ gekürzt werden, von diesem Kürzungsrecht muss der AG aber aktiv Gebrauch machen und den AN auch informieren! Automatisch hat man nicht weniger Urlaub durch EZ. Natürlich kürzen in der Regel alle AGs den Urlaub aber das ist kein Automatismus! §17 Abs. 1 BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

von HeyDu! am 28.05.2019, 18:49



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Der AG kann nicht einfach von unbezahlter Freistellung ausgehen. Er hat die Kürzung nicht vollzogen. Ich würde auf das volle Gehalt bestehen.

von HeyDu! am 28.05.2019, 18:56



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Hallo, Ich vermute, das war die April Abrechnung, Mai-Gehalt wird Ende Mai kommen. Wann hast du vor der EZ Gehalt bekommen? Rückwirkend zum Ende des Monats? Urlaubstage hast du denk ich schon genügend. Geburt war im Februar, Mutterschutz war bis April, deshalb 4/12 desJahresurlaubs (etwa 9 Tage aus 2018) Ende der Elternzeit im April, voraussichtliches Mutterschutzende im August, Urlaubsanspruch 2019 5/12 des Jahresurlaub (etwa 11 Tage). Insgesamt hast du ca. 20 Tage Urlaubsanspruch, wenn du schon den miteinberechnest nis zum Ende der neuen Elternzeit. Ein Monat hat in etwa 20 Arbeitstage, Feiertage gib es Mai/Juni auch noch einige. LG luvi

von luvi am 28.05.2019, 20:24



Antwort auf: Lohn im Urlaub

Hallo, Ja ich habe heute die Abrechnung erhalten und dort steht 05.19 zusch. Mutterschaftsgeld Aber das kann doch nicht sein. Ich hätte doch auch Lohn bekommen müssen für die Zeit in der ich noch nicht im Mutterschutz bin oder sehe ich das falsch?

von Ginahenry am 29.05.2019, 12:17



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