Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe im Oktober und November 4,5 Stunden weniger gearbeitet, weil mein Kind im Kindergarten bis 17 Uhr eingewöhnt wurde.
Seit dem 01.12. bin ich im Beschäftigungsverbot, ET ist der 04.07.2018.
Gedacht war, dass ich ab Dezember oder spätestens ab dem neuen Jahr wieder voll arbeiten gehe.
Es gibt keine schriftlichen Vereinbarung zwischen meinem Arbeitgeber und mir, weder zur Stundenreduzierung, noch zum Wieder-Vollzeit-Einstieg.
Nun habe ich im Dezember und Januar das Teilzeitgehalt bekommen.
Welche Summe steht mir zu? Durchschnitt aus 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft (Juli, August, September)? Durchschnitt aus 3 Monaten bis zum 01.12.? Vollzeitlohn?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Melanie
von
MiezMiez
am 31.01.2018, 09:04
Antwort auf:
Lohn im Beschäftigungsverbot
Hallo,
Ihnen steht das zu, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden.
Augenscheinlich haben Sie mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass Sie im Oktober und November weniger arbeiten. Ich weiß jedoch nicht, was danach vereinbart war.
Und das ist entscheidend.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.02.2018
Antwort auf:
Lohn im Beschäftigungsverbot
das was du jetzt verdienen würdest, wärst du arbeiten. da du keinen vollzeitvertrag unterschrieben hast, steht dir das auch nicht zu. also die stunden, die du jetzt schaffen würdest bekommst du
von
mellomania
am 31.01.2018, 21:22
Antwort auf:
Lohn im Beschäftigungsverbot
Doch, ich habe einen Vollzeitvertrag. Ich hatte nie einen anderen.
von
MiezMiez
am 31.01.2018, 21:32
Antwort auf:
Lohn im Beschäftigungsverbot
wie würdest du jetzt arbeiten? was ist für genau heute vertraglich vereinbart? DAS bekommst du
von
mellomania
am 01.02.2018, 06:05
Antwort auf:
Lohn im Beschäftigungsverbot
Danke für die Antwort.
Ich würde jetzt wieder ganz normal Vollzeit arbeiten, mit etwas veränderten Arbeitszeiten (Mittagspause verkürzt).
Dann kann mein Chef mit dem Lohnbüro sprechen. Er wusste nämlich auch nicht genau wie man das handhaben muss.
von
MiezMiez
am 02.02.2018, 12:18