Hallo Frau bader
Ich arbeite in einem Fitnessstudio als Trainerin. D. h. Ich bin ständig am stehen Übungen vormachen und Kurse geben. Mein ag meint wenn es nicht mehr geht soll ich mir ein Beschäftigungsverbot holen anstatt mich immer wieder krank schreiben lassen.
Wird der Lohn dann normal weiter gezahlt auch wenn ich erst seit 2 Monaten im Betrieb bin? Danke
Lg
von
ramoni91
am 27.01.2016, 12:10
Antwort auf:
Lohn bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
wenden Sie sich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt, die prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Dann kann Ihr Arbeitgeber Sie aber auch noch intern versetzen, zum Beispiel an die Theke.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2016
Antwort auf:
Lohn bei Beschäftigungsverbot
So einfach ist das nicht mit dem BV....
wenn Dein Job nicht mit dem Mutterschaftsgesetz vereinbar ist, dann MUSS der AG das BV aussprechen. Nicht der Arzt. Lohn bekommt der AG dann über die KK wieder - jedenfalls in der regel.
Der Arzt darf nur ein BV aussprechen, wenn Deine Gesundheit oder die des Kindes massivst gefährdet ist, und weit über dem hinausgeht, was eine normale Krankschreibung regeln könnte. "geht nicht mehr" dürfte da kein Grund für sein.
Ist der AG unsicher ob und wie weit er das Mutterschaftsgesetz einhalten kann, oder weigert er sich entsprechend danach zu handeln bzw ein BV zu geben wenn er es eigentlich müsste, dann an das Gewerbeamt/Ordnungsamt wenden. Die prüfen das dann.
Mitglied inaktiv - 27.01.2016, 17:55