Liebe Frau Bader, ich hatte im Jahre 2003 14 Wochen Mutterschutz (zweites Kind), 2 Monate Elternzeit und habe ab dem 15. Juni wieder voll gearbeitet. 10% meines Bruttoeinkommens werden in Form einer leistungsabhängigen Sonderzulage gezahlt, die über Zielvereinbarungen evaluiert wird. Jetzt ist die Zahlung dieser leistungsabhängigen Sonderzahlung für das Jahr 2003 fällig und mir wurde eine 100%ige Leistung bescheinigt, aber für die Elternzeit und für den Mutterschutz diese Zahlung entsprechend gekürzt. Die Kürzung für die Elternzeit sehe ich ein, aber die Kürzung für den Mutterschutz sehe ich nicht ein, da ich in einem normalen Arbeitsverhältnis gestanden habe und aufgrund anderer Abwesenheiten, wie z. B. Krankheiten, auch nicht gekürzt wird. Bei meinem ersten Kind habe ich die 100%ige Leistungzulage auch für die Zeit des Mutterschutzes bekommen. Begründung für die Änderung: Die leistungsabhängigen Sonderleistungen werden jetzt von einen anderen Abteilung mit anderen Maßstäben bearbeitet. Muss ich mir das gefallen lassen? Vielen Dank und viele Grüße Steffi
Mitglied inaktiv - 18.03.2004, 17:49