Frage: Leistungen KK/AA

Hallo Frau Bader, noch einmal kurz meine Vorgeschichte. (hatte Ihnen im Februar schon einmal geschrieben) Ich habe am 01.04.2010 mein 2. Kind bekommen. Seit Oktober 2009 war ich aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft mehr oder weniger krankgeschrieben, so dass ich Ende Dezember 2009 ein Beschäftigungsverbot erhalten habe. Mein Arbeitsverhältnis war bis zum 31.01.2010 befristet. Nun habe ich bis heute weder Mutterschaftsgeld noch Arbeitslosengeld bekommen. (Beide Träger verweigern die Zahlung) Seit dem 01.02.2010 wurden von keinem Träger die Beiträge für die KK gezahlt, die zahle ich jetzt von meinem Elterngeld privat jeden Monat. Ist das überhaupt rechtens? Wie sieht es mit der Zeit nach dem Elternjahr aus. Rein theoretisch wäre ich dann arbeitslos, nur bezahle ich doch jetzt keine Arbeitslosenversicherung. Kann es mir aus dem Grund passieren, dass ich letztlich wieder mein Arbeitslosengeld einbüße? Wie würden Sie weiter vorgehen? Ich bin ziemlch am Ende, schließlich sind die monatlichen Beiträge für die KK auch nicht grade wenig. Vielen Dank für Ihre Antwort Mfg

Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 13:43



Antwort auf: Leistungen KK/AA

Hallo, hatte doch ein Urteil geschickt - haben Sie sich darauf berufen? Sonst tun Ciao, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2010



Antwort auf: Leistungen KK/AA

Hallo, warst Du in Vollzeit beschäftigt oder Geringfügig?

Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 18:11



Antwort auf: Leistungen KK/AA

Hallo, ich war zuletzt 35 Stunden die Woche arbeiten.

Mitglied inaktiv - 12.07.2010, 10:22



Antwort auf: Leistungen KK/AA

Hallo Frau Bader, ja ich habe mich auf das Urteil berufen. Das hat das AA aber nicht interessiert. Sie meinten das wäre eine Einzelfallentscheidung gewesen. Was kann ich denn jetzt noch tun?

Mitglied inaktiv - 12.07.2010, 18:06